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Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) darf einen höheren Preisnachlass beim Verkauf entbehrlicher Grundstücke geben – 35.000 Euro für jede neu gebaute Sozialwohnung sind möglich. Der Haushaltsausschuss hat die entsprechende Änderung der Verbilligungsrichtlinie gebilligt.