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Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist bei zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2025 gestiegen. Während sich die Änderung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner sofort auswirkt, gilt die Erhöhung des Zusatzbeitrags für pflichtversicherte Rentenbezieher erst ab dem 1. März 2025.