Manche Freiberufler oder Unternehmen schließen für einige Wochen völlig. Nicht immer passen Mitarbeiterpläne zu diesen Betriebsferien. Muss trotzdem Urlaub genommen werden? Wenn der Arbeitgeber Betriebsferien anordnet, sollte er dies auf eine Vereinbarung oder sehr gute Gründe stützen, denn „Zwangsurlaub“ ist nur in eng begrenzten Ausnahmen zulässig.
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28. Januar 2026 | Mandanteninformation
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