„Riesiger Shitstorm“ ist laut OLG Frankfurt eine gerichtlich überprüfbare Tatsachenbehauptung. Wenige kritische Stellungnahmen rechtfertigen die Verwendung des Begriffs nicht. Das grundlose Zuschreiben eines „Shitstorms“, kann ein Verletzung des Persönlichkeitsrechts sein, die einen Anspruch auf Unterlassung auslöst.
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