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Wer eine Immobilie verkauft, darf sich nicht darauf verlassen, dass sich ein potenzieller Käufer vorab selbst zu relevanten Fakten schlau macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt: Der Verkäufer muss umfassend aufklären – auch zu anstehenden Sanierungskosten.