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Wenn Arbeitnehmer gegen betriebliche Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus verstoßen, kann dies grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Arbeitskollegen vermeintlich vorsätzlich angehustet hatte, hatte vor dem LAG Düsseldorf jedoch keinen Bestand.