BGH: Kein Pardon für bauliche Veränderungen ohne Beschluss

Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!Führt ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum aus, ohne durch Beschluss ermächtigt zu sein, kann er einem Beseitigungsverlangen nicht entgegenhalten, einen Anspruch auf Gestattung...