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Die Bundesregierung hat als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel neue Anreize für beschäftigte Rentner auf den Gesetzesweg gebracht. Insbesondere davon betroffen ist der Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Einführung einer Rentenaufschubprämie. Das Vorbeschäftigungsverbot bei Befristungen ohne Sachgrund wird ab Erreichen des Rentenalters eingeschränkt.