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Die Unterscheidung zwischen Grundvermögen und Betriebsvorrichtungen ist wichtig, weil das Grundvermögen zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern zählt und hierbei deutlich längere Nutzungsdauern bei der Abschreibung zu berücksichtigen sind, während Betriebsvorrichtungen als bewegliche Wirtschaftsgüter betrachtet und i. d. R. deutlich kürzer abgeschrieben werden.