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Nimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, ohne dass dafür sachliche Gründe vorliegen, dann verstößt er gegen seine Amtspflicht, jeglichen Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit zu vermeiden. Dies rechtfertigt die Festsetzung einer Geldbuße.