Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes ist an keine Altersgrenze gebunden. Grundsätzlich schulden die Eltern Unterhalt für eine begabungsbezogene Berufsausbildung ihres Kindes. Je nach Lebenslauf und eingeschlagenem Bildungsweg können daher auch ältere Kinder noch Unterhalt beanspruchen, allerdings setzt die Pflicht zur Zielstrebigkeit Zumutbarkeitsgrenzen.
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