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Freie Sicht für und auf freie Bürger: Autofahrer dürfen aus Gründen der Erkennbarkeit und der Verkehrssicherheit ihr Gesicht nicht verhüllen, weder mit einer Corona-Maske noch mit einem Niqab. Dies sehen die Gerichte deutschlandweit – anders als einige Landesverordnungen – ähnlich. Weder Religionsfreiheit noch Corona-Schutz überwiegen die Verkehrssicherheit.