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Das BAG hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitgeber wegen eines Datenschutzverstoßes bei einer Datenverarbeitung, die den Regelungen einer Betriebsvereinbarung widersprach, schadensersatzpflichtig ist. Das oberste deutsche Arbeitsgericht bejahte dies und sprach dem klagenden Arbeitnehmer eine Entschädigung zu.