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Viele Unternehmen bieten freiwillige Grippeschutzimpfungen im Betrieb an. Doch was gilt, wenn Beschäftigte einen Impfschaden erleiden? Haftet der Arbeitgeber? Während das BAG bereits 2017 dazu entschieden hat, gewinnt diese Frage nun für Impfungen gegen das Coronavirus an Bedeutung.