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Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Mitarbeitenden zu zahlen oder selbst entsprechende Leistungen zu erbringen. Der Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung beträgt 600 Euro jährlich. Eine Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung regelt Einzelheiten zur Steuerbefreiung, ein aktuelles Urteil zeigt die Grenzen auf.