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Eine Betreuungskraft einer Schule in Grünstadt ist mit ihrer Klage auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. Nach einem Urteil des Sozialgerichts Speyer lässt sich bezüglich der Kontakte im versicherten Umfeld der erforderliche Nachweis, dass es sich um infektiöse Quellen handelt, nicht erbringen.