Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist in Kraft getreten. Bei Neubau oder größerer Renovierung von Gebäuden mit einer bestimmten Zahl an Stellplätzen ist künftig Infrastruktur für Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorzusehen.