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Die EFRAG hat zwei Standardentwürfe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU zur öffentlichen Konsultation gestellt: den Entwurf eines verpflichtenden ESRS für kapitalmarktorientierte KMU (ED ESRS LSME) und den Entwurf eines freiwilligen ESRS für nicht-kapitalmarktorientierte KMU (ED ESRS VSME).