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Immer wieder gilt es für Einzelfälle zu entscheiden, wo die erste Tätigkeitsstätte liegt. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs ist das für einen Gerichtsvollzieher dessen Amtssitz. Damit können Fahrtkosten nur eingeschränkt steuerlich geltend gemacht werden.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







