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Ein Eilverfahren eines Arbeitnehmers auf Fortsetzung seiner Arbeitstätigkeit bei seinem Arbeitgeber blieb beim ArbG Offenbach erfolglos. Der Arbeitgeber verwehrte dem Arbeitnehmer den Zutritt zum Werksgelände, weil er sich weigerte, einen nach Ansicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung vorgesehenen PCR-Test durchzuführen.