Eine Infektion mit dem Coronavirus muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden – ebenso wie andere, im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten. Was bedeutet das für das Arbeitsverhältnis? Welche Pflichten haben erkrankte Arbeitnehmer bei ansteckenden Krankheiten ihrem Arbeitgeber gegenüber?