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Das Kritis-Dachgesetz ver­pflich­­­tet Betreiber kritischer Infra­struk­turen zu verstärkten Schutz­maß­nahmen. Davon sind nicht nur Energie­ver­sor­ger betroffen, sondern alle Firmen, die als Teil der kritischen Infra­struktur ein­gestuft werden. Das können bis zu 30.000 Organisationen sein.