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Bei der Frage, ob im Unternehmen ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung eingeführt wird, hat das LAG Hamm dem Betriebsrat umfassende Rechte eingeräumt. Abweichend zur BAG-Rechtsprechung vertritt das Gericht die Überzeugung, dass der Betriebsrat die Einführung einer elektronischen Zeiterfassung verlangen kann.