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Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann die fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist jedoch hoch: Die fristlose Kündigung eines Lageristen hat das Landesarbeitsgericht Köln kassiert. Sein Vorgesetzter hatte ihn während seiner Krankschreibung in einer Pizzeria beobachtet.