Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Die Rentenversicherung verweigerte einer Frau den Grundrentenzuschlag, weil das Einkommen ihres Mannes zu hoch war. Sie sah darin eine Verletzung des Grundgesetzes, da Ehepaare im Vergleich zu Unverheirateten benachteiligt würden. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied jedoch, dass die Regelung rechtmäßig sei.