Berufsmäßigkeit gilt als K.-o.-Kriterium für einen versicherungsfreien kurzfristigen Minijob. Dies gilt aber nur, wenn das erzielte Arbeitsentgelt eine Entgeltgrenze überschreitet. Um die Berufsmäßigkeit richtig zu prüfen, sind einige Kriterien zu beachten.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
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