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Pflegekräfte sollen künftig generell nach Tarifvertrag bezahlt werden. Versorgungsverträge sollen ab 1. September nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Das sieht ein Kabinettsbeschluss zur Pflegereform vor.