Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung des Monats Dezember wird i. d. R. im Januar des Folgejahres abgegeben und entsprechend im Januar gezahlt bzw. erstattet. Worauf Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR) hier achten müssen.