Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Wer nach den Regeln des Rentenrechts nur noch teilweise erwerbsfähig ist und gleichzeitig noch in einem Vollzeitarbeitsverhältnis steht, das aufgrund der gesundheitlichen Situation aber nicht (mehr) ausgeübt werden kann und das auch nicht durch personenbedingte Gründe gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag beendet wurde, hat ohne weiteres Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Rechtsprechung: Urteile zum Themenbereich Balkon und Terrasse
14. April 2026 | Immobilien
Überblick: Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
14. April 2026 | Recht
Diversity Management: Warum Diversity-Maßnahmen oft scheitern
14. April 2026 | Personal
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation








