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In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen gilt – zumindest in der ersten Instanz – der Grundsatz, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Darunter fällt auch das Tragen der eigenen Anwaltskosten. Das Bundesarbeitsgericht hatte zu prüfen, ob von diesem Grundsatz bei unternehmensinternen Compliance-Ermittlungen abgewichen werden kann.