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Feiertagszuschläge wie zum Beispiel an den Ostertagen oder am Maifeiertag sind für Arbeitnehmende attraktiv, besonders wenn sie abgabenfrei bleiben. Aber wann ist das der Fall? Die Beurteilung in der Sozialversicherung folgt nicht unbedingt dem Steuerrecht. Lesen Sie, was zu beachten ist.