Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Bezieher einer Altersversorgung (z. B. als Beamter im Ruhestand) zahlen geringere Sozialabgaben in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung. Arbeitgeber profitieren nicht in gleichem Maße, müssen aber einiges berücksichtigen.