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Seit dem 1.1.2008 sind bestimmte betriebliche Gesundheitsförderungsmaßnahmen steuerfrei; inzwischen sind dies bis zu 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr. Wird diese Grenze überschritten oder ist die Begünstigung einer Maßnahme umstritten, kann es zur Besteuerung der Leistungen kommen.