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Unternehmen, an denen sich ein ausländischer Investor beteiligen möchte, müssen die Vorschriften der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beachten. Geschäftsleitungs-Entscheide dazu müssen juristisch hieb- und stichfest unterlegt sein, was in der Regel ohne fachliche Expertise kaum zu machen ist.