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Betriebsräte dürfen in der Pandemie ihre Sitzungen per Videokonferenz von zu Hause abhalten. Ein Arbeitgeber, der darauf mit Gehaltskürzungen und Abmahnungen reagiert, behindert die Betriebsratsarbeit in unzulässiger Weise. Das hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.