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Ist der Arbeitgeber während einer behördlich angeordneten Corona-Quarantäne seiner Mitarbeitenden verpflichtet, den Lohn weiter zu zahlen? Bei einer 14-tägigen Quarantäne ist dies der Fall, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte eine Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz ab.