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Prozessbetrug, Arbeitszeitbetrug und unzulässige Gewerkschaftswerbung lauteten die Vorwürfe eines Seniorenheimbetreibers gegen zwei Betriebsratsmitglieder. Das Arbeitsgericht Bremen verweigerte dennoch die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu den Kündigungen der Beschäftigten.