Prozessbetrug, Arbeitszeitbetrug und unzulässige Gewerkschaftswerbung lauteten die Vorwürfe eines Seniorenheimbetreibers gegen zwei Betriebsratsmitglieder. Das Arbeitsgericht Bremen verweigerte dennoch die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu den Kündigungen der Beschäftigten.