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Aufgrund der Coronakrise dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten derzeit Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei gewähren. Im Streit um den Pfändungsschutz einer solchen Zahlung hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden, dass die einem Dachdecker gezahlte Sonderzahlung pfändbar ist.