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Einer Verkäuferin wurde wegen eines rassistischen Kommentars über ihre Vorgesetzte gekündigt – unter anderem hatte sie diese als „Ming-Vase“ bezeichnet. Während der Betriebsrat bei der Mitarbeiterin keine rassistische Haltung erkannte und der Kündigung nicht zustimmte, sah das Arbeitsgericht Berlin die Sache anders.
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