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Bei der Beurteilung, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, stehen Unternehmen häufig vor Herausforderungen. Nicht selten werden Arbeitsverhältnisse falsch beurteilt, sodass Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Beitragszuschüsse nachgezahlt werden müssen. Warum die Klage eines landeskundlichen Beraters und Übersetzers gegen die Bundeswehr als Arbeitgeber einen anderen Ausgang fand, lesen Sie hier.