Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer üben während der Elternzeit eine Beschäftigung mit verminderter Arbeitszeit aus. Teilweise wird dabei die Elternzeit nur für einen relativ kurzen Zeitraum in Anspruch genommen. Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass sich versicherungsrechtliche Auswirkungen besonders für höherverdienende Arbeitnehmende ergeben können. Lesen Sie hier mehr.