Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Die Frage, ob eine Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, hängt von der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit ab. Ein Fall aus Baden-Württemberg zeigt, dass selbst bei enger Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen eine selbstständige Tätigkeit vorliegen kann.