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Wird fälschlicherweise eine Selbstständigkeit angenommen, kann das teuer werden. Deshalb ist es wichtig, eine richtige Beurteilung vorzunehmen. Ob ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis vorliegt, hängt von dem tatsächlichen Gesamtbild der Tätigkeit ab. Hierzu gibt es eine neue Entscheidung des Bundessozialgerichts.