Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
In einer Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen mit Verbrauchern im Fernabsatz muss der Unternehmer nicht zwingend seine Telefonnummer angeben. Postanschrift und E-Mail-Adresse genügen.
Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
30. November 2023 | Mandanteninformation
27. Januar 2023 | Mandanteninformation
5. September 2022 | Mandanteninformation