Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem Schreiben zur abgesenkten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Hardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) weiter geäußert. Für Computerhardware und -software kann die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr zugrunde gelegt werden.
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