Das Bundesfinanzministerium hat  sich in einem Schreiben zur abgesenkten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für Hardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware (auch ERP-Software) weiter geäußert. Für Computerhardware und -software kann die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 Jahr zugrunde gelegt werden.