Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Grundsatz der Entgeltgleichheit für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich auch bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten unmittelbar darauf berufen.