Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Beiträge, die der österreichische Arbeitgeber eines Grenzgängers gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 des österreichischen betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG AUT) an eine österreichische betriebliche Vorsorgekasse leistet, sind nicht gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei.