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Beim Kindesunterhalt kämpfen getrennten lebende Eltern oft erbittert. Besonders außer der Reihe anfallende Kosten sind ein potenzieller Streitpunkt. Bei besonderen Anlässen oder Zusatzkosten wie etwa Klassenfahrt oder Gitarrenunterricht stellt sich die Frage, ob sie die Ansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil erhöhen. Wichtig ist dabei auch, ob es sich um Mehrbedarf oder Sonderbedarf handelt.