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Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde unter „Arbeit und Soziales“ neben zahlreichen anderen Aspekten auch das Thema Arbeitszeit aufgegriffen. Hier wird betont, dass es bei „Vertrauensarbeitszeit“ keine Zeiterfassung geben wird. Ist das angesichts von Vorgaben der EU aber überhaupt möglich?