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Die Änderungen: 1. Im Vormundschafts- und Sorgerecht deutliche Stärkung der Rechte der Kinder. 2. Im Betreuungsrecht wird das Recht betreuter Menschen auf Selbstbestimmung maßgeblich verbessert. 3. Im Eherecht tritt ein außerordentliches Notvertretungsrecht für Ehegatten im medizinischen Bereich in Kraft, da aktuelle Regelungen oft versagen. 4. Rechte von Pflegeeltern bzw. Pflegekindern werden gestärkt.